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Cyber-Resilienz & CRA in Wiesbaden

CRA-Check Wiesbaden: Cyber Resilience Act – was gilt für Sie?

Seit dem 11. September 2026 gelten die ersten Meldepflichten des Cyber Resilience Act. Im CRA-Check klären wir in 90 Minuten, was Ihr Unternehmen in Wiesbaden betrifft, wer verantwortlich ist und welche fünf Schritte zuerst anstehen.

Stand: November 2026

Der Cyber Resilience Act im Zeitplan

Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) regelt die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Seine Pflichten greifen in drei Stufen.

10. Dezember 2024

Der CRA ist in Kraft getreten. Seitdem läuft die Übergangsfrist.

11. September 2026

Es gelten Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Die Frühwarnung ist innerhalb von 24 Stunden fällig.

11. Dezember 2027

Die Hauptpflichten gelten, einschließlich CE-Kennzeichnung mit Cybersicherheit als Voraussetzung für den Marktzugang.

Verordnungstext auf EUR-Lex

Betroffenheit

Wer in Wiesbaden und Umgebung betroffen sein kann

Der CRA gilt für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, also Geräten und Software mit Datenverbindung. Im Rhein-Main-Gebiet betrifft das Softwarehäuser, Hersteller von Geräten, Maschinen und Elektronik, Anbieter vernetzter Produkte und ihre Zulieferer. Auch Einkäufer müssen mehr von Lieferanten verlangen.

Reine Online-Dienste sind in der Regel nicht direkt erfasst, Software und Geräte, die Sie ausliefern, dagegen schon. Ob und in welcher Rolle Sie betroffen sind, klären wir im Check für Ihren Fall.

Der CRA-Check

90 Minuten, 5 priorisierte Schritte, 490 €

Der CRA-Check ist eine Ersteinschätzung: Was betrifft Sie, wer ist verantwortlich und was ist als Nächstes zu tun? Sie erhalten das Ergebnis schriftlich, vor Ort in Wiesbaden oder nach einem digitalen Termin.

  • Betroffenheit und Ihre Rolle nach CRA einordnen
  • Zuständigkeiten und Meldewege klären
  • Schwachstellenmanagement und Lieferantenanforderungen sichten
  • Fünf priorisierte nächste Schritte festhalten

Mein Schwerpunkt ist die Organisation: Verantwortung, Abläufe und Dokumentation so ordnen, dass Sicherheit funktioniert, ohne den Betrieb zu lähmen. Dazu bringe ich Erfahrung aus KRITIS-Standorten mit. Eine Rechtsberatung ersetzt der Check nicht.

FAQ

Häufige Fragen zum CRA-Check in Wiesbaden

Gilt der Cyber Resilience Act auch für Software?

Ja, der CRA erfasst Produkte mit digitalen Elementen, dazu gehört Software. Ob Ihr Produkt darunter fällt und welche Rolle Sie haben, klären wir im CRA-Check.

Was gilt seit dem 11. September 2026?

Seit diesem Datum gelten Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Die Frühwarnung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten und einen festgelegten Meldeweg.

Wann gelten die Hauptpflichten des CRA?

Die Hauptpflichten, einschließlich der CE-Kennzeichnung, gelten ab dem 11. Dezember 2027.

Ersetzt der CRA-Check eine Rechtsberatung?

Nein. Der Check ordnet Betroffenheit, Verantwortung und nächste Schritte aus organisatorischer Sicht ein. Rechtliche Fragen sollten Sie zusätzlich mit einer Kanzlei klären.

Kontakt

Klären wir, was der CRA für Sie bedeutet.

Das Kennenlerngespräch ist kostenlos und unverbindlich – persönlich in Wiesbaden oder digital. Danach wissen Sie, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

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